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Kirchliches Arbeitsrecht
Kirchliches Arbeitsrecht ist ein Teilgebiet sowohl des staatlichen Arbeitsrechts als auch des Kirchenrechts.
Grundlage für die eigenständige Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts bildet Artikel 140 Grundgesetz. Dieses verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht schafft den Kirchen den Freiraum gegenüber dem Staat auch im Bereich des Arbeitsrechts ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und somit ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht zu schaffen.
Die religiöse Dimension bestimmt auch die arbeitsrechtlichen Beziehungen in den caritativen Einrichtungen.
In den AVR ist das Wesen der Arbeit in caritativen Einrichtungen zusammengefasst.
Im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts richtet sich die Beteiligung der Mitarbeiter nach der Mitarbeitervertretungsordnung - MAVO.
Weitere Informationen zum kirchlichen Arbeitsrecht finden Sie auf folgenden Seiten:
» ZMV - Fachzeitschrift für die Mitarbeitervertretungen und
» AVR - Die AVR von A bis Z - Erläuterungen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des
Deutschen Caritasverbandes
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